Steuerbüro Bachmann

Der Arbeitsort entscheidet über die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Leistung, höchstens jedoch 1.200 Euro im Kalenderjahr. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Grundvoraussetzung, damit man überhaupt die Steuerermäßigung für die Handwerkerleistung erhält, ist jedoch, dass die…