Steuerbüro Bachmann

Bald keine Grunderwerbsteuer auf Wohneigentum?

Gleich zwei Bundesländer haben über entsprechende Entschließungsanträge im Bundesrat den Vorschlag unterbreitet, Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von Wohneigentum über einen Freibetrag von der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Einmal handelt sich dabei um Nordrhein-Westfalen (Bundesrat-Drucksache Nummer 622/17) sowie um einen Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein (Bundesrat-Drucksache Nummer 627/17).

Im Wesentlichen wird in den Entschließungsanträgen festgestellt, dass die Wohnungseigentumsquote in Deutschland trotz historisch niedriger Zinsen seit Jahren stagniert und im europäischen Vergleich sogar extrem niedrig ausfällt. Insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen und jungen Familien ist der Erwerb von Wohneigentum oftmals nicht möglich. Sie verfügen regelmäßig nur über eine geringe Kapitalausstattung und werden vor allem durch die im internationalen Vergleich hohen Erwerbsnebenkosten beim Grundbesitzkauf besonders belastet.

Ausweislich des Entschließungsantrages aus Nordrhein-Westfalen ist Wohneigentum in der Hand von natürlichen Personen ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung und damit durchaus förderungswürdig. Ein im Laufe des Erwerbslebens abbezahlter, der Eigennutzung dienender Wohnimmobilienbesitz trägt dazu bei, die Kosten für das Wohnen im Alter kalkulierbarer zu machen und einer eventuell in dieser Lebensphase drohenden Abhängigkeit von staatlichen Unterstützungsleistungen entgegenzuwirken.

Zudem bedeutet ein Eigenheim gerade für Familien auch ein großes Stück Planungssicherheit, womit es zu einem gelingenden Familienleben einen wichtigen Beitrag leisten kann. Das Bundesland Nordrhein Westfalen hält es daher für geboten, die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge Familien bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum zu unterstützen.

Als geeignete Maßnahme kommt nach Meinung des Bundeslandes Nordrhein Westfalen in Betracht, für von natürlichen Personen zur Selbstnutzung erworbene Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter Grundstücke durch natürliche Person zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten eine Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer durch Gewährung eines Freibetrags einzuführen. Durch die Begrenzung des Freibetrags auf einen Höchstwert pro erwerbende Person sowie eine zusätzlichen Berücksichtigung von Kindern können der Förderungsumfang eingegrenzt und die familiäre Situation des jeweiligen Erwerbers angemessen berücksichtigt werden.

Ähnliches ist dem Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein zu entnehmen, wonach es für zielführend gehalten wird, Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen, denn Wohneigentum stellt auch nach Meinung des Landes Schleswig-Holstein eine gute Form der Altersversorgung dar und schafft die gewünschte Planungssicherheit.

Insgesamt wird daher die Bundesregierung dazu aufgefordert, im Rahmen einer Gesetzesänderung den Ländern Ausnahmen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer, wie zum Beispiel Freibeträge, mit dem Ziel zu ermöglichen, dass grundsätzlich der Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie oder der Kauf eines unbebauten Grundstücks zur Bebauung mit einer eigengenutzten Wohnimmobilie durch eine natürliche Person privilegiert oder unterstützt wird.

Exkurs: Bis auf die beiden Vorstöße aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind derzeit jedoch keine weiteren Eckpunkte hinsichtlich eines eventuellen Freibetrags für Wohneigentum bekannt. Es bleibt daher mit Spannung abzuwarten, was hier vorgeschlagen wird. Wir werden weiter berichten.