Steuerbüro Bachmann

Für Arbeitnehmer

Absagen zur Betriebsveranstaltung gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

Soweit die Aufwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.…

Nicht alle Aufwendungen zu einer Betriebsveranstaltung gehören auch zum geldwerten Vorteil

Mit Blick auf die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen gilt grundsätzlich folgendes: Betragen die Aufwendungen des Chefs für die Betriebsveranstaltung einschließlich der Umsatzsteuer für die üblichen Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer insgesamt mehr als 110 Euro, sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.…