Steuerbüro Bachmann

Für Bauherren

Für (ehemalige) Vermieter: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei der Vermietung

Mit aktuellem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.01.2015 (Az: IV C 1 – S 2211/11/10001 :001) hat sich das Bundesministerium der Finanzen zur Behandlung von Schuldzinsen für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendungen nach Veräußerung eines Vermietung- und Verpachtungsobjekts geäußert. Zum Hintergrund: Mit Urteil vom…