Steuerbüro Bachmann

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Keine Feststellungserklärung bei Ehegatten nötig

Immer dann, wenn einkommensteuerpflichtige (und auch körperschaftsteuerpflichtige) Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen mehreren Personen steuerlich zuzurechnen sind, muss ausweislich der Gesetzeslage nach § 180 Abs. 1 Nummer 2 AO eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen…