Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren sind regelmäßig negative Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Fiskus wäre jedoch nicht der Fiskus, wenn er sich nicht an der einen oder anderen Stelle auch Besonderheiten überlegt, dass entsprechende Verluste nicht steuermindernd berücksichtigungsfähig sind. In…