Ein privates Veräußerungsgeschäft ist bei Immobilien grundsätzlich immer dann gegeben, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung wieder veräußert wird. Geregelt sind die privaten Veräußerungsgeschäfte von Immobilien in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des…