Steuerbüro Bachmann

Für (ehemalige) Gesellschafter einer GmbH

Was ist nun mit der Vertrauensschutzregelung nach dem Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts?

Früher war es vollkommen normal, dass untergegangene Darlehen oder der Betrag aus der Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters führten. Dies hat sich jedoch mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechtes komplett geändert. Hier zunächst die…

Für Gesellschafter-Geschäftsführer: Bloß keine Kundenzahlungen auf das Privatkonto

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung aus steuerlicher Sicht häufig ein großes Problem. Daher zunächst zur Definition dieser Steuerfalle: Eine solche verdeckte Gewinnausschüttung liegt regelmäßig vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer…

Für Gesellschafter-Geschäftsführer: Bloß keine Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Vereinbart die GmbH mit ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge liegt darin grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil die Kapitalgesellschaft mit dem Geschäftsführer Arbeitsbedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die unabhängige Dritte miteinander vereinbart hätten. So oder so ähnlich lautet die…

Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Darlehenszinssätze immer kalkulieren

Wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Personen ein Darlehen gibt, wittern die Finanzbeamten schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. Tatsächlich ist eine verdeckte Gewinnausschüttung jedoch nur gegeben, wenn die GmbH eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung…

Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Tantiemerückstellung ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

Jeder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kennt das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung. Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung ist dabei (vereinfacht gesagt) eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf den Gewinn auswirkt. Zusätzlich darf kein…