Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Herstellung bzw. Anschaffung wieder verkauft, realisiert damit grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft. Dies ist eigentlich allgemein bekannt. Ebenso bekannt: Lediglich bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien besteht in diesem Zusammenhang eine Besteuerungsausnahme.…