Ausweislich der Regelung im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in § 13 Abs. 1 Nummer 4 b des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) ist der Erwerb von Todes wegen eines Eigentums oder Miteigentums an einem in Deutschland belegenen und bebauten Grundstück durch den überlebenden Ehegatten…