Steuerbüro Bachmann

Für (räumlich getrennte) Eheleute

Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung

Ausweislich der Regelungen des Einkommensteuergesetzes können Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden, wenn sie beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Eine Entscheidung des Finanzgericht Münster zeigt nun, dass das Tatbestandsmerkmal des „nicht dauernd Getrenntlebens“ nicht unbedingt wörtlich, sondern…