Kosten für eine Zweitausbildung können grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In der Praxis funktioniert dies so: Der Student gibt eine Steuererklärung ab, in welcher er seine Werbungskosten oder Betriebsausgaben angibt. Auf diese Weise werden negative Einkünfte…
Wenn die Eltern die Studienkosten bezahlen…
Ein sehr wesentlicher Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts lautet: Nur der, der Aufwendungen tatsächlich getragen hat, kann diese auch steuermindernd als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zum Ansatz bringen. Problematisch ist dieser Grundsatz häufig im familiären Bereich, da es hier oft vorkommt, dass…
Für Studenten: Zur gesonderten Feststellung von Verlustvorträgen
Schon mehrfach haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, wann Kosten für eine Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben steuermindernd angesetzt werden dürfen. Dies soll jedoch an dieser Stelle nicht das Thema sein. Vielmehr ist die Frage relevant, wie…