Wer Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person hat, kann diese bis zu 8.472 Euro im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abziehen. Umgangssprachlich spricht man in diesem Zusammenhang vom Unterhaltsfreibetrag. Allerdings kommt es für den…