Steuerbüro Bachmann

Für alle Steuerpflichtigen: Die vorausgefüllte Steuererklärung

Im Zeitalter der datentechnischen Vernetzung wird immer häufiger auch über die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung gesprochen. Ab 2014 besteht die Möglichkeit zur Erleichterung der Erstellung von Einkommensteuererklärungen. Eine Vielzahl der zu einem Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten können dann eingesehen und abgerufen werden. So informiert das Bundesfinanzministerium in seinem Erlass vom 10.10.2013 (Az: IV A -S 0202/11/10001).

Dabei werden schon jetzt unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung“ alle Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an den Fiskus übermittelt worden sind. Dies sind schon gegenwärtig zahlreiche Daten, welche insbesondere die Lohnsteuerdaten des Arbeitgebers, Informationen von Versicherungen (Krankenkassenbeiträge usw.) und auch Banken umfassen. Wie das Finanzministerium mitteilte, soll der Umfang der bereitgestellten Daten sukzessive noch erweitert werden. Irgendwann wird daher der Fiskus besser über Ihre Daten Bescheid wissen, als Sie selbst. Immerhin ist eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung das Ziel.

Damit der Steuerpflichtige die eigenen Daten, welche bei der Finanzverwaltung gespeichert sind, abrufen kann, muss er sich im Elster-Onlineportal anmelden und entsprechend authentifizieren. Darüber hinaus besteht ebenso die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige auch Dritte bevollmächtigt auf seine Daten zuzugreifen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Steuerpflichtige sinnvoll, die sich von einem Steuerberater bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung vertreten lassen. Damit bei entsprechenden Bevollmächtigungen dem Datenschutz ausreichend Rechnung getragen wird, stellt das Bundesfinanzministerium als Anlage zum oben bereits erwähnten BMF-Schreiben ein amtliches Vollmachtmuster zur Verfügung.

Exkurs: Alles in allem wirbt die Finanzverwaltung für die vorausgefüllte Steuererklärung damit, dass es dabei zu Erleichterungen für den Steuerpflichtigen kommen soll. Tatsächlich muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass sämtliche Angaben und Daten, die bereits von der Finanzverwaltung bereitgestellt und voreingetragen wurden, dennoch überprüft werden müssen. Bei Anfertigung der Einkommensteuererklärung muss also weiterhin darauf geachtet werden, ob die Daten, welche die Finanzverwaltung bereitstellt, richtig sind und ob diese vollständig sind. Dies alles spricht dafür, dass bei allem technischen Fortschritt die vorausgefüllte Steuererklärung auch ein weiterer großer Schritt in Richtung gläserner Steuerbürger ist. Es scheinen sich insbesondere auch die damit verbundenen Erleichterungen in Grenzen zu halten. Insbesondere müssen Steuerpflichtige auch noch erforderliche Belege dem Finanzamt einreichen, was jedoch nicht digital, sondern regelmäßig nur im Postwege oder sogar persönlich geschehen muss.
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