Steuerbüro Bachmann

Für alle Steuerpflichtigen: Edward Snowden lässt grüßen – Zur Datensicherheit bei der elektronischen Steuererklärung

Seit den Enthüllungen durch den Whistleblower Edward Snowden ist vielen erst klar geworden, wie es um die Datensicherheit insbesondere in der elektronischen Welt steht. Die Antwort: Sehr schlecht!

Auch wenn vielerorts die Probleme rund um die elektronische Datensicherheit nicht beachtet werden, ziehen sie derzeit auch im Steuerrecht ein. Gemeint ist die elektronische Steuererklärung via Elster-Software. Ein IT-Experte klagt derzeit gegen den ihm obliegenden Zwang, seine Steuererklärung via Elster-Software elektronisch beim Finanzamt einreichen zu müssen. Auch wenn aller Wahrscheinlichkeit nach sein Klagebegehren scheitern wird, sollte man sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Dies gilt nicht zuletzt für die Finanzverwaltung.

In der Klagebegründung führte der IT-Experte aus, dass die Speicherung einer Downloaddatei der Elster-Software nichts anderes ist, als die Speicherung von Daten in binärer Form. Da die Daten nicht eingesehen werden können, stellt dies ein erhebliches Datenschutzrisiko dar, welches insbesondere für den klagenden IT-Experten von noch höherer Bedeutung ist. So verlangt der Computerexperte, dass die Elster-Software im Quellcode zur Verfügung gestellt werden muss, damit die Software insoweit überprüft werden kann und eventuelle Sicherheitsrisiken ausgeschlossen werden können. Nur auf diese Weise sei es möglich, genau zu erkennen, was die Elster-Software konkret macht. Anderenfalls sieht sich der Computerexperte wegen Sicherheitsbedenken nicht in der Lage, die Software zu installieren.

Zudem wird durch die Anmeldung ein SSL-Zertifikat auf dem jeweiligen Rechner installiert, worin der Experte eine weitere Manipulationsgefahr seiner persönlichen Computerdaten sieht. Neben diesen Datensicherheitsgründen hat der IT Spezialist auch noch Bedenken hinsichtlich der Rechtsfolgen beim Abschluss des Software-Nutzungsvertrages für die Elster-Software. Insgesamt werden also mehrere Ansatzpunkte des Klägers vorgebracht.

Wie nicht anders zu erwarten, scheiterte der Computerexperte mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Bremen. Die Richter teilten die Bedenken des Computerexperten nicht (Aktenzeichen: 2 K 12/14). Anders ausgedrückt könnte man sagen: Die Richter gehen mit den Sicherheitsbedenken das Klägers genauso sorglos um, wie zahlreiche Teile der Bevölkerung mit den Enthüllungen Edward Snowdens. So führen die erstinstanzlichen Richter unter anderem aus, dass es eine absolute Datensicherheit niemals geben werde, da sensible Kundendaten auch bei einem Büroeinbruch gestohlen werden können. Ob dies wirklich ein schlüssiges Argument ist, scheint jedoch eher fraglich.

Dennoch: Revision ließ das Finanzgericht Bremen nicht zu. Trotzdem ließ sich der Computerexperte nicht abschrecken und zog mittels Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesfinanzhof nach München. Dort ist die Streitfrage nun unter dem Aktenzeichen XI R 79/14 anhängig.

Es bleibt abzuwarten, was die obersten Finanzrichter des Bundesfinanzhofs zu der Problematik sagen. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden auch sie die Sicherheitsbedenken des Computerexperten als nachrangig einstufen. Wenn dem so ist, wäre es jedoch wünschenswert, dass sich auch noch das Bundesverfassungsgericht mit der Datensicherheitsproblematik bei Elster-Computerprogrammen beschäftigt.