Regelmäßig zum Jahresende werden wieder zahlreiche Statistiken veröffentlicht. Auch wenn immer der Grundsatz gilt: traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast, sind die ein oder anderen Auswertungen dieser Art doch von Interesse. So zum Beispiel auch die Statistik von Destatis, also dem Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik, wonach das geerbte und geschenkte Vermögen im Jahr 2014 auf über 100 Milliarden Euro gestiegen ist. Mit der Pressemeldung Nr. 373 vom 07.10.2015 gibt Destatis folgende Zahlen bekannt:
- Im Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. Grund dafür dürfte die beginnende Vollziehung des Generationenwechsels sein.
- Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beliefen sich die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Vermächtnissen auf 38,3 Milliarden Euro (+ 25,7 %) und aus Schenkungen auf 70,5 Milliarden Euro (+ 76,8 %). Der hohe Schenkungsanteil ist wahrscheinlich mit der vermehrt durchgeführten vorweggenommenen Erbfolge zu erklären.
- Die Vermögensübergänge mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro stiegen auf 51,1 Milliarden Euro und lagen damit um 131,6 % über dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes. Diese Großerwerbe erreichten einen Anteil von 47,0 % am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen. Auch dies kann mit den Aktivitäten des Gesetzgebers erklärt werden, da offensichtlich erwartet wurde, dass Übertragungen nach der Erbschaftsteuerreform schwieriger zu handhaben sind.
- Insgesamt war das Betriebsvermögen mit 44,5 % die wertmäßig größte übertragene Vermögensart. Auch bei den Schenkungen entfiel darauf der höchste Anteil (62,7 %), was sicherlich mit der seinerzeit noch bevorstehenden und ungewissen Erbschaftsteuerreform zusammenhängen dürfte. Die Übergänge von Unternehmensvermögen beliefen sich insgesamt auf 48,5 Milliarden Euro brutto (+ 110,1 %) und bei Schenkungen auf 44,2 Milliarden Euro brutto (+ 120,6 %). Geerbt wurde im Jahr 2014 vorwiegend übriges Vermögen (58,1 %), wie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und Bankguthaben.
- Aufgrund von Freibeträgen und den umfangreichen Steuerbefreiungen nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), die auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, betrug der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübergänge nur 33,8 Milliarden Euro, das waren 17,4 % mehr als 2013. Die hierfür festgesetzte Steuer stieg um 15,1 % auf rund 5,4 Milliarden Euro, davon waren 4,3 Milliarden Euro Erbschaft- und 1,1 Milliarden Euro Schenkungsteuer. Anteilmäßig mussten damit 11,3 % des geerbten und 1,6 % des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.
Exkurs: | Weitere Informationen sowie insbesondere eine Tabelle zum geerbten und geschenkten Vermögen im Jahr 2014 können auf der Internetseite von Destatis bei den Pressemitteilungen eingesehen werden. |