Steuerbüro Bachmann

Für alle Steuerpflichtigen: Gesetzesentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Das Bundeskabinett hat mit einem Gesetzesentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags auf den Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 30.01.2015 reagiert. Damit soll die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung sichergestellt werden. Im Einzelnen ist in dem sich schon im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzesentwurf folgendes beschlossen worden:

Zum Grundfreibetrag:

Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 180 Euro auf 8.472 Euro steigen.

Ab dem 01.01.2016 ist eine weitere Anhebung um 180 Euro auf dann insgesamt 8.652 Euro geplant.

Zum Kinderfreibetrag: 

Der Kinderfreibetrag, der aktuell einschließlich des Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung 7.008 Euro beträgt, soll mit rückwirkender Wirkung ab dem 01.01.2015 um 144 Euro, also auf 7.152 Euro angehoben werden.

Mit Wirkung ab dem 01.01.2016 soll dann eine weitere Anhebung um 96 Euro auf insgesamt 7.248 Euro stattfinden.

Zum Kindergeld:

Parallel zur Anhebung des Kinderfreibetrages kommt es auch zu einer Anhebung des Kindergeldes.

Aktuell beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 184 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhält man 190 Euro im Monat und 250 Euro jeweils für das vierte und jedes weitere Kind.

Entsprechend des Gesetzentwurfes ist rückwirkend ab 01.01.2015 eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 4 Euro je Kind und Monat geplant.

Ab Anfang 2016 soll es schließlich zu einer weiteren Erhöhung um 2 Euro kommen, sodass dann für das erste und zweite Kind ein Kindergeld von 190 Euro fällig werden würde.

Zum Kinderzuschlag:

Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, auch den Kinderzuschlag von aktuell 140 Euro monatlich zu erhöhen.

Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

Der bisherige Kinderzuschlag von 140 Euro im Monat soll ab 01.06.2016 um 20 Euro auf 160 Euro erhöht werden.

Exkurs: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf schon am 25.03.2015 beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 23.04.2015 stattgefunden und auch ein erster Durchgang im Bundesrat ist bereits am 08.05.2015 erfolgt. Derzeit ist geplant, dass das Gesetzgebungsverfahren im Herbst, wahrscheinlich Mitte Oktober, abgeschlossen sein soll. Aufgrund der aktuellen politischen Verhältnisse spricht nichts gegen die Einhaltung dieses Zeitplans.