Steuerbüro Bachmann

Für alle Steuerpflichtigen: Vorsicht – Schlepper, Nepper und Bauernfänger im Steuerrecht

Alle Jahre wieder müssen wir (leider) entsprechende Warnungen aussprechen, damit Sie nicht dreisten Betrügern aufsitzen. Auch dieses Mal ist es wieder so weit und wir müssen unsere Wahrnehmung direkt zweiteilen:

Zum einen werden aktuell zahlreiche E-Mails in Umlauf gebracht, die augenscheinlich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Dies ist jedoch nur augenscheinlich so, tatsächlich verbergen sich lümmelhafte Betrüger dahinter.

Als Absender der E-Mail taucht die Adresse „bzst.bund@munich.com“ auf. Der Betreff der E-Mails lautet meist auf „Steuererstattung/ refund“. Im Text der E-Mail werden Sie schließlich aufgefordert, den Anhang zu öffnen, um so genauere Kenntnis zu Ihrer Steuererstattung zu erhalten. Tun Sie dies bitte nicht!

Tatsächlich ist der Anhang keine PDF Datei wie suggeriert, sondern eine Startdatei, durch deren Hilfe eine Schadsoftware auf Ihrem Rechner installiert wird. Öffnen Sie bei einer solchen E-Mail auf keinen Fall den Anhang. Am besten öffnen Sie auch die Maildatei selbst nicht und löschen die E-Mail sofort.

Haben Sie keine Sorge, dass Ihnen dann eine mögliche Steuererstattung nicht gewährt wird, denn zum einen ist das Bundeszentralamt für Steuern überhaupt nicht für Ihre Steuererstattung zuständig, insoweit werden Sie regelmäßig Post von Ihrem Finanzamt bekommen. Zum anderen werden Nachrichten über Steuererstattungen auch nicht per E-Mail verschickt. Ignorieren Sie daher die Mail und lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.

Darüber hinaus ist aber leider ein weiterer Fall bekannt, in dem diesmal die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zur Abzocke genutzt werden. Wie das Landesamt für Steuern in Koblenz erklärte, erhalten Unternehmer ein amtlich aussehendes Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern kostenpflichtig registrieren zu lassen. Achten Sie hier deutlich auf das Kleingedruckte in diesem betrügerischen Schreiben, denn dort steht, dass es sich nicht um eine amtliche, sondern um eine kostenpflichtige Eintragung handelt. Am besten werfen Sie dieses Schreiben direkt in den Papierkorb und kommen einer etwaigen Zahlungsaufforderung bloß nicht nach.

Tipp: Sollten Sie sich nach wie vor nicht sicher sein, ob sie vielleicht etwas Amtliches in der Hand halten oder doch an einen dreisten Betrüger geraten sind, informieren Sie sich unter der offiziellen Internetpräsenz des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.de.