Steuerbüro Bachmann

Für Freiberufler: Erweiterung der Gewerbesteuer (zunächst mal wieder) vom Tisch

Alle Jahre wieder steht nicht nur Weihnachten vor der Tür, sondern aus der einen oder der anderen politischen Ecke kommt immer mal wieder ein Antrag, wonach auch Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht einzubeziehen sein sollten. So war es auch diesmal. Mit der Bundestagsdrucksache 18/3838 vom 28.01.2015 hatten mehrere Abgeordnete der Fraktion Die Linke die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer beantragt. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als die Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht auf alle Angehörigen der freien Berufe. Eine Ausnahme sollte es nach dem Antrag lediglich für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft geben.

Erfreulicherweise ist dieses steuerpolitische Vorhaben jedoch aktuell wieder einmal vom Tisch. Während selbstverständlich die Fraktion Die Linke dafür stimmte und auch Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen bekam, lehnte der Finanzausschuss des Bundestages mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Antrag ab. Damit bleiben bis auf weiteres Freiberufler von der Gewerbesteuer (oder einer dann wie auch immer zu nennenden Gemeindewirtschaftssteuer) befreit.

Wohl gemerkt gilt hier aber: Bis auf weiteres! Sicherlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis (alle Jahre wieder…) ein solcher Antrag erneut gestellt wird.

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