Steuerbüro Bachmann

Für Reisende: Vorsicht bei der Zigaretteneinfuhr

Grundsätzlich können Waren aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union abgabenfrei und ohne irgendwelche Formalitäten in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Voraussetzung dabei ist lediglich, dass es sich bei den Waren um Waren für die private Verwendung handelt. Weil aus Behördensicht jedoch die private Verwendung der Waren gegebenenfalls sehr schwer nachzuvollziehen ist, gibt es so genannte Reisefreimengen zur Abgrenzung. Danach dürfen beispielsweise mitgebracht werden: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilo Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier oder 10 Kilo Kaffee.

In punkto Einfuhr von Zigaretten aus bestimmten Ländern ist die Reisefreimengen von Beginn des Jahres 2014 an jedoch deutlich reduziert worden. So muss insbesondere bei der Einfuhr von Zigaretten aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien aufgepasst werden. Auch für den privaten Bedarf dürfen hier nämlich nicht mehr 800 Zigaretten, sondern lediglich noch 300 Zigaretten zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Sollten mehr Zigaretten mitgebracht werden, muss dafür die Tabaksteuer entrichtet werden.

Grund für diese Sonderregelung ist eine Spezialnorm im Tabaksteuergesetz. Danach wird die Einfuhr von Zigaretten aus Ländern beschränkt, die die in der Europäischen Union geltenden Mindeststeuersätze unterschreiten. Damit es nicht zu einer lästigen Nachzahlung von Tabaksteuer und den damit zusammenhängenden Formalitäten kommt, sollten Reisende aus den entsprechenden Ländern daher die Freimenge von 300 Zigaretten keinesfalls überschreiten.