Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zum Thema Steuertransparenz abgeschlossen und ein entsprechendes bilaterales Abkommen auf den Weg gebracht.
Danach gilt: Ab 2018 werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Schweiz automatisch Kontodaten austauschen. Daher ist es dann unmöglich, dass Bürger der Europäischen Union nicht deklarierte Einkommen auf Schweizer Bankkonten vor einem Finanzamt der Europäischen Union verstecken können, weil entsprechende Kontendaten automatisch den EU-Finanzbehörden gemeldet werden.
Das Abkommen mit der Schweiz wurde bereits am 19.03.2015 von den Unterhändlern der Europäischen Union und der Schweiz paraphiert. Formal muss das Abkommen noch vom Rat der Europäischen Union und der Schweizer Regierung angenommen werden, was jedoch als sicher gilt und konkret für den Sommer 2015 geplant ist.
Auf Basis des neuen Steuerabkommens erhalten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union jährlich Informationen zu Namen, Adressen, Steuernummern und Geburtsdaten ihrer Bürger, die Konten in der Schweiz innehaben. Zusätzlich werden noch eine ganze Reihe von Kundendaten wie zum Beispiel die Kontensalden usw. mitgeteilt werden. Diese Daten stehen im Einklang mit dem OECD/G 20-Standard für den automatischen Informationsaustausch.
Exkurs: | Weitere Informationen zu dem Thema können insbesondere auf der Internetpräsenz der Europäischen Kommission eingeholt werden. |