Ausnahmsweise finden Sie an dieser Stelle mal keine Nachricht zum Steuern sparen bzw. eine Warnung vor einer Steuerfalle. Trotzdem finden wir die folgenden Informationen nicht uninteressant, weshalb wir sie Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Mit Schreiben vom 04.09.2013 hat nämlich das Bundesministerium der Finanzen eine Statistik über die Einspruchsbearbeitung aller Finanzämter im Jahr 2012 zusammengestellt und veröffentlicht. Danach waren Anfang des Jahres 2012 insgesamt 3.532.797 Einsprüche unerledigt und bei den Finanzämtern anhängig. Im Gesamtjahr 2012 sind weitere 4.139.601 Einsprüche eingegangen. Dies sind 14,8 % mehr eingegangene Einsprüche als noch im Vorjahr 2011.
Erledigt wurden im Jahr 2012 hingegen 3.648.073 Einsprüche. Wieder im Vergleich zum Vorjahr 2011 sind es 12,1 % weniger Einsprüche, die abgearbeitet wurden.
Am Ende des Jahres 2012 waren somit insgesamt noch 4.024.325 Einsprüche unerledigt, was immerhin eine stolze Steigerung von 13,9 % ist. Interessant dabei ist auch, dass der Endbestand insgesamt 2.556.619 Verfahren enthält, die ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden können.
Zu den erledigten Einsprüchen ist zu sagen, dass es sich hierbei in Höhe von 22,6 % um Erledigung durch Rücknahme des Rechtsbehelfes handelt. 12,9 % wurden durch übliche Einspruchsentscheidung erledigt und 2,1 % durch die sogenannte Teil-Einspruchsentscheidung. Dem größten Teil der Einsprüche, nämlich insgesamt 62,4 % wurde jedoch abgeholfen.
Diese Zahl spricht zunächst einmal dafür, dass die Vielzahl der Einsprüche nicht nur zulässig, sondern auch tatsächlich begründet war und es daher Fehler des Finanzamtes gab.
Das Bundesfinanzministerium weist jedoch darauf hin, dass zahlreiche Einspruchsabhilfen auch darauf beruhen, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen eingereicht wurden und der Einspruch sich insoweit gegen geschätzte Bescheide gerichtet hatte. Ferner sind zahlreiche Einsprüche im Hinblick auf anhängige Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof eingelegt worden, welche durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks im Bescheid schließlich auch abgeholfen werden konnten.
Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums kann daher aus den zahlreichen Abhilfen nicht geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid tatsächlich falsch waren, also die Finanzverwaltung einen Fehler begangen hat. Andererseits muss an dieser Stelle deutlich erwähnt werden, dass auch nicht darauf geschlossen werden kann, dass der angefochtene Bescheid nicht fehlerhaft war.
Exkurs: | Vergleicht man die oben genannten absoluten Zahlen mit einer alten Statistik über die Einspruchsbearbeitungen bei den Finanzämtern im Jahr 2003, sind deutliche Unterschiede offensichtlich: Zu Beginn des Jahres 2003 waren nur 2.282.294 Einsprüche anhängig. Also immerhin 1.250.503 Einsprüche weniger. An Neueingängen wurden in 2003 3.546.514 Einsprüche verzeichnet, also auch 593.087 Einsprüche weniger. Erledigt wurden im Laufe des Jahres 2003 3.493.281 Einsprüche (in 2012: 3.648.073).
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