Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten die Eltern Kindergeld, ohne dass daran weitere Voraussetzungen geknüpft sind. Mit der Volljährigkeit sieht dies jedoch anders aus, da dann regelmäßig Voraussetzungen in der Person der Sprösslinge zu erfüllen sind.
So wird ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, weiterhin beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitssuchend gemeldet ist.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Kriterien, bei deren Vorliegen Kindergeld gezahlt werden kann, welche jedoch an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden sollen.
Vielmehr geht es um die vorgenannte Vorschrift, dass ein noch nicht 21-jähriges Kind arbeitslos ist. In diesem Fall möchte die Finanzverwaltung regelmäßig eine entsprechende Meldung der Agentur für Arbeit sehen, anderenfalls zahlen die Familienkassen das Kindergeld nicht weiter aus.
Aktuell galt es zu klären, ob denn diese Meldung als Arbeitssuchender auch dann notwendig ist, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung tatsächlich und nachweislich arbeitsunfähig ist, also im Ergebnis für die Vermittlung der Agentur für Arbeit überhaupt nicht zur Verfügung stehen würde. Nach Meinung des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 10.03.2016 unter dem Aktenzeichen 1 K 560/14 bleibt für die Berücksichtigung des Kindes die Meldung als Arbeitssuchender auch dann Voraussetzung, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Nach Meinung der erstinstanzlichen Richter ergibt sich das eindeutig schon aus dem Wortlaut der Vorschrift, wonach die Meldung als Arbeitssuchender eine zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kindes ist.
Ob diese Meinung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten, da gegen das Urteil die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen wurde. Ob der Revisionszug von den Steuerpflichtigen jedoch tatsächlich bestiegen wurde, war zum Redaktionsschluss leider noch nicht bekannt. Sofern es hier nennenswerte Neuigkeiten gibt, werden wir unaufgefordert wieder darüber berichten.