Steuerbüro Bachmann

Kindergeldklagen zukünftig ohne Kostenvorschuss

Zum 01.08.2013 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung des Gesetzes: In finanzgerichtlichen Streitigkeiten bezüglich des Kindergeldes entfällt der Mindeststreitwert. In der Praxis ist es aufgrund einer nicht ganz eindeutigen gesetzlichen Regelung im Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nicht vollkommen klar, welche Folgen dies hat. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen, gemeint sind die Finanzgerichte Düsseldorf, Köln und Münster, wird die Neuregelung jedoch im Sinne der Steuerpflichtigen verstanden.

Die Folge daher in Nordrhein-Westfalen: Weil im Kindergeldverfahren kein Mindeststreitwert mehr existent ist, ist der ansonsten in allen anderen Finanzgerichtstreitigkeiten grundsätzlich fällige Vorschuss bei Einreichung einer Klage nicht mehr zu zahlen. Wohl gemerkt: Diese erfreuliche Regelung gilt nur bei Kindergeldverfahren!

Auf diese Weise ist es (zumindest in Nordrhein-Westfalen vor den Finanzgerichten Düsseldorf, Köln und Münster) nun möglich, bei Versagung des Kindergeldes durch die Familienkasse Klage einzureichen, ohne mit einem Vorschuss belastet zu sein.

Exkurs: Weitere Fakten rund um die Prozesskosten des finanzgerichtlichen Verfahrens finden Sie auf der Internetpräsenz des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.Justiz.NRW.de unter dem Stichwort „die Kosten im Finanzgerichtverfahren“.
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