Nachdem die große Koalition steht, hat sie sich nun einiges auf die Fahnen (oder besser gesagt in den Koalitionsvertrag) geschrieben, das zum Wohle von Immobilieneigentümern umgesetzt werden soll. Auf folgende Planungen wollen wir dieser Stelle hinweisen:
Baukindergeld
Zunächst einmal möchten die großen Koalitionäre insbesondere versuchen, das eigene Wohneigentum (insbesondere für Familien mit Kindern) zu fördern. Dazu soll ein Baukindergeld für Familien eingeführt werden. Nach den jetzigen Planungen gibt es dann für jedes Kind 1.200 Euro pro Jahr, begrenzt auf insgesamt zehn Jahre. Allerdings sollen nur solche Familien dieses Baukindergeld bekommen, bei denen das zu versteuernde Einkommen 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Besagte 75.000 Euro im Jahr werden allerdings pro Kind nochmals um 15.000 Euro erhöht. Dies bedeutet: Eine Familie mit einem Kind darf maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro haben. Bei zwei Kindern darf das zu versteuernde Einkommen 105.000 Euro nicht überschreiten und eine Familie mit drei Kindern kann noch in den Genuss des Baukindergeldes kommen, wenn das zu versteuernde Einkommen 120.000 Euro nicht übersteigt.
Für den Erhalt des Baukindergeldes spielt es hingegen keine Rolle, ob das Objekt gekauft oder gebaut wird. Lediglich wer bereits ein Haus besitzt, soll nicht in den Genuss des Baukindergeldes kommen, da nur der Ersterwerb gefördert werden soll.
Bürgschaftsprogramm
Um Familien mit weniger Eigenkapital den Weg zur eigenen Wohnimmobilie zu erleichtern, wird außerdem in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Bürgschaftsprogramm eingeführt (bzw. soll eingeführt werden). Mit diesem Bürgschaftsprogramm soll ein Anteil vom Kaufpreis oder der Baukosten für das selbstgenutzte Objekt abgesichert werden, sodass für den Zeitraum der Bürgschaft von 20 Jahren das notwendige Eigenkapital zur Immobilienfinanzierung gesenkt werden kann. Der Hintergedanke dabei lautet wohl: Bessere Sicherheiten, besseres Rating des Häuslebauers ergibt günstigere Darlehensbedingungen in Form einer höheren Belastbarkeit und daher weniger Eigenkapital.
Grunderwerbsteuer
Mit Hinblick auf die exorbitanten Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer soll beim erstmaligen Erwerb von Grundstücken durch Familien auch hier ein Freibetrag eingeführt werden. Konkreteres ist diesbezüglich jedoch noch nicht bekannt, bleibt aber in Form seiner genauen Ausgestaltung mit Spannung zu erwarten.
Grundsteuer
Wer A sagt, muss auch B sagen, lautet ein deutsches Sprichwort. Die große Koalition möchte sogar auch noch C sagen. Hintergrund ist hier die Grundsteuer. Bisher gibt es eine Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und eine Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Die große Koalition ist nun der Meinung, dass Eigentümer von unbebauten Grundstücken diese häufig nicht verkaufen oder bebauen, um auf diese Art eine künstliche Verknappung zu erreichen, die zu einer weiteren Preissteigerung führt. Um dies zu verhindern (oder vermutlich zunächst einmal zu versuchen, es einzuschränken) soll eine neue Grundsteuer C kommen, welche aufgrund der höheren Besteuerung den Eigentümer des unbebauten Grundstücks dazu veranlassen soll, dieses zu bebauen oder zu verkaufen. Ob dies tatsächlich umgesetzt wird und vor allen Dingen, wie dies verfassungsrechtlich überhaupt zu bewerkstelligen ist, wird sicherlich abzuwarten bleiben.
Sonderabschreibung
Last, but not least ist auch mal wieder eine Sonderabschreibung geplant, damit der freifinanzierte Wohnungsbau mit Blick auf ein kostengünstiges Mietsegment gefördert wird. Aktuell spricht man in diesem Zusammenhang von einer Sonderabschreibung von 5%, die bis zum Ende des Jahres 2021 befristet wird.
Exkurs: | Alles in allem ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die vorstehenden Punkte bisher alle nur in der Planung existieren. Sicherlich ist die eine oder andere Planung weiter fortgeschritten, jedoch handelt es sich aktuell noch um kein Gesetz. Betroffene müssen sich daher im weiteren Zeitablauf informieren, ob mittlerweile eine vorteilhafte Regelung geschaffen wurde und prüfen, ob es im Einzelfall sogar sinnvoll sein kann noch etwas zu warten, bis die vorteilhafte Regelung geschaffen wird. Dabei ist sicherlich darauf abzustellen, um welche Regelung es sich handelt und wie konkret es dann mittlerweile ist, dass sie wirklich eingeführt wird. Wie immer entscheidet daher der Einzelfall. |