Konkret geht es bei der Frage, ob Kinderfreibeträge gegebenenfalls verfassungswidrig zu niedrig sind, um den Veranlagungszeitraum 2014. In diesem Jahr gab es einen Sockelfreibetrag bzw. Grundfreibetrag für Erwachsene von 8.154 Euro. Für Kinder konnte im Veranlagungszeitraum 2014 ein Kinderfreibetrag von insgesamt 7.008 Euro abgezogen werden, sofern der Abzug des Kinderfreibetrags günstiger war als das Kindergeld. Der Kinderfreibetrag von 7.008 Euro setzt sich dabei zusammen aus einem Freibetrag für das sachliche Existenzminimum von 4.168 Euro zuzüglich eines Betreuungs- und Erziehungsfreibetrags von 2.650 Euro.
Im Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz, also hinsichtlich der Frage, ob Aussetzung der Vollziehung gewährt werden kann oder nicht, kommt das Niedersächsische Finanzgericht in seiner Entscheidung vom 16.02.2016 unter dem Aktenzeichen 7 V 237/15 zu dem Ergebnis, dass aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung die Kinderfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2014 verfassungswidrig zu niedrig sind. Dies betrifft zum einen bei der Einkommensteuer diejenigen Steuerpflichtigen, für die der Abzug der steuerlichen Kinderfreibeträge günstiger ist als das Kindergeld. Zudem betrifft es bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlages alle Steuerpflichtigen mit Kindern, die einen Solidaritätszuschlag tatsächlich zu zahlen haben.
Die Richter begründen ihre Meinung damit, dass es aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verfassungsrechtlich immer geboten ist, das Existenzminimum nicht nur der Steuerpflichtigen, sondern auch ihrer einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kinder steuerlich freizustellen.
Exkurs: | Wohlgemerkt geht es bei der Entscheidung der niedersächsischen Richter bisher lediglich um das Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung. Da hier nur eine summarische Prüfung des Streitfalls durchgeführt wird, kann es durchaus sein, dass das Gericht (also dieselben Richter) im Hauptsacheverfahren zu einer anderen Entscheidung gelangt. Insoweit bleibt es spannend. Da hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Zukunft weitere Nachrichten zu vermelden sein werden, bleiben wir für Sie am Ball. |