Der Volksmund sagt zwar: Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast. Dennoch ist es häufig interessant, sich mal die eine oder andere Statistik anzuschauen. Das gilt auch für die Statistik zur Einspruchsbearbeitung in den deutschen Finanzämtern. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Bearbeitung von Einsprüchen in den Finanzämtern im Jahr 2015 zusammengestellt. Hier einige Details:
So waren am 31. Dezember 2014 insgesamt 2.883.112 Einsprüche unerledigt. Im Jahr 2015 sind indessen 3.456.326 Einsprüche neu eingegangen.
Insgesamt konnten die unerledigten Einsprüche bis zum Jahresende und im Vergleich zum 31. Dezember 2014 vermindert werden, da insgesamt schon 3.766.455 Einsprüche erledigt wurden.
Zum 31. Dezember 2015 waren daher noch 2.551.162 Einsprüche unerledigt. Dies entspricht immerhin einer spürbaren Minderung gegenüber dem Vorjahr von relativen 11,5 % bzw. in absoluten Zahlen 331.950 Einsprüchen (2.883.112 Einsprüche zu Jahresbeginn minus 2.551.162 Einsprüche zum Jahresende).
Interessant ist jedoch auch die Art und Weise, wie sich die meisten Einsprüche in 2015 erledigt haben. So haben sich 2.430.520 (immerhin 64,5 % aller Einsprüche) durch Abhilfe erledigt. Dies deutet unter anderem auch darauf hin, dass die überwiegende Anzahl der Einspruchsverfahren durch die Steuerpflichtigen gewonnen wird.
Weiter wurden 844.730 Einsprüche (dies entspricht 22,4 %) zurückgenommen. Durch Einspruchsentscheidung oder durch Teil-Einspruchsentscheidung wurden hingegen nur 477.979 Einsprüche (12,7 %) erledigt. Insgesamt 13.216 Einsprüche wurden laut Statistik auf andere Weise erledigt.
Ebenso ist bemerkenswert, dass im Endstand per 31. Dezember 2015 von den 2.551.162 Einsprüchen 1.291.038 Verfahren nach § 373 AO ausgesetzt sind oder ruhen und daher für die Finanzämter nicht abschließend bearbeitet werden können. Dies entspricht immerhin 50,6 % der unerledigten Einsprüche.
Zu guter Letzt äußert sich das Bundesfinanzministerium noch zur Frage der Klagen. So ist nachzulesen: „Im Jahr 2015 wurden gegen die Finanzämter 59.830 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einem Prozentsatz von lediglich rund 1,6 % der insgesamt erledigten Einsprüche.“
Natürlich hört sich ein geringer Prozentsatz von 1,6 % eingelegter Klagen sehr gut an. Stellt man die Anzahl der Klagen von 59.830 jedoch ins Verhältnis zu den durch Einspruchs- oder Teil-Einspruchsentscheidung erledigten Einsprüchen in Höhe von 477.979 (und lässt so die wegfallen, bei denen eine Klage aufgrund der Abhilfe auch keinen Sinn macht), sind es schon 12,52 % an Klagen. So sieht das relative Bild schon deutlich anderes aus, womit sich der Kreis schließt und man keiner Statistik glauben sollte, die man nicht selber gefälscht hat.