Steuerbüro Bachmann

Steuerminderung wegen Abgasskandal?

In einer Anfrage an die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 18/7126 vom 18.12.2015 taucht die Fragestellung auf, inwieweit Steuerpflichtige infolge einer Wertminderung des Fahrzeugs durch überhöhte Abgaswerte diese Einbuße bei einer Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen können?

Die nicht anders zu erwartende Antwort der Bundesregierung lautet, dass die eventuelle Wertminderung eines Fahrzeugs aufgrund überhöhter Abgaswerte nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Ehrlich gesagt, hatten wir nichts anderes erwartet.

Insbesondere wird noch ausgeführt, dass auch im Betriebsvermögen eine Teilwertabschreibung nicht möglich sein dürfte, da es insoweit einer dauerhaften Wertminderung des Fahrzeugs bedarf. Da der VW-Konzern jedoch angekündigt hat, dass alle von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert werden und der Mangel damit behoben wird, handelt es sich (wenn überhaupt objektiv eine Wertminderung dargestellt werden kann) nur um einen vorübergehenden Sachverhalt. Insoweit wird eine Wertminderung auch nicht im Rahmen einer außergewöhnlichen technischen und wirtschaftlichen Absetzung möglich sein. Das Fazit: Eine steuermindernde Auswirkung ist nicht gegeben.