Früher war es eine ganz klare Sache, dass die Kosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abgezogen werden können. Dies änderte sich jedoch schlagartig, als der Gesetzgeber die Regelung rund um die außergewöhnlichen Belastungen abgeändert hat. Dies geschah durch Einfügung…