Entsprechend der Vorschriften in § 35a Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden Handwerkerleistungen mittels Steuerermäßigung gefördert. Danach ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 % der…