Steuerbüro Bachmann

Basisiversorgung Krankenversicherung

Berücksichtigung von Basisversicherungsbeiträgen zur privaten Krankenversicherung

Unbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind lediglich Beiträge zur Basisversorgung der Krankenversicherung. Ausweislich des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 19.08.2013 ist bei einer bestehenden Basisabsicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung eine zeitgleiche zusätzliche private Krankenversicherung zur Basisabsicherung nicht erforderlich. Daraus folgern die Finanzbeamten,…