Der Erwerb des so genannten Familienheims von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten wird von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Erblasser im Familienheim bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und diese beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung…