Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer unterliegen grundsätzlich dem Abzugsverbot des Einkommensteuerrechts. Dies bedeutet vom Grundsatz her, dass überhaupt keine Aufwendungen für den heimischen Arbeitsplatz steuermindernd als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zum Abzug gebracht werden dürfen. Lediglich ausnahmsweise sieht das Einkommensteuergesetz zwei…