Im deutschen Steuerrecht ist es durchaus möglich, dass ein unstrittig inhaltlich falscher Steuerbescheid nicht mehr geändert werden kann, weil dem das Verfahrensrecht gegenübersteht. Damit nämlich ein Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist überhaupt noch geändert werden kann, bedarf es einer Änderungsvorschrift…