Mit Urteil vom 31.01.2017 hat der Bundesfinanzhof in München seine drakonische Rechtsprechung zur Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand unter dem Aktenzeichen IX R 17/16 fortgesetzt. In dem Urteil entschieden die Richter, dass, wenn ein Steuerpflichtiger eine in seinem Eigentum stehende Wohnung…
Einkünfteerzielungsabsicht trotz mehrjährigem Leerstand
Nahezu jeder Vermieter kennt das Problem: Steht eine Immobilie längere Zeit leer, kommt das Finanzamt schnell und nimmt seinerseits an, dass die Vermietungsabsicht nicht mehr besteht. Die Folge: Das Finanzamt möchte etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Objekt nicht mehr…