Steuerbüro Bachmann

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Für alle Steuerpflichtigen: Zum Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen

Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, dazu gehören auch Zinseinnahmen aus privat gewährten Darlehen, der Abgeltungsteuer. Das Gesetz möchte jedoch von der Besteuerung mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer eine Ausnahme machen, wenn sich bei Privatdarlehen Angehörige gegenüberstehen…