Steuerbüro Bachmann

Einkünfteerzielungsabsicht

Wegfall der Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand

Werbungskosten können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich nur dann steuermindernd abgezogen werden, wenn der Vermieter auch tatsächlich eine Vermietungsabsicht, also eine Einkünfteerzielungsabsicht, hat. In der Regel ist dies kein Problem, da bereits die Vermietung an sich für…