Wenn ein Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überspannt wird, erhält der Grundstückseigentümer in der Regel eine Einmalentschädigung. Höchstrichterlich ist aktuell streitig, ob eine solche Einmalentschädigung zu versteuern ist oder steuerpflichtige Einnahmen insoweit nicht gegeben sind, weil die Überspannung mit der Stromleitung…