Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 a geregelt, dass ein Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, noch bei der Kindergeldauszahlung berücksichtigt wird, wenn es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und…
Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 a geregelt, dass ein Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, noch bei der Kindergeldauszahlung berücksichtigt wird, wenn es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und…