Mit der Aufhebung des sogenannten Eigenkapitalersatzrechtes ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der einkommensteuerlichen Regelung des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfallen. Dies bedeutet…