Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können auch Finanzierungskosten sofort als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden. Werbungskosten sind in diesem Zusammenhang alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Insoweit muss also zu den gewünschten Einnahmen aus Vermietung…
Für Vermieter: Wann ist ein Disagio marktüblich?
Gerade Vermieter müssen sich die Frage stellen, wann sie ihre Werbungskosten steuermindernd ansetzen können. Die grundsätzliche Antwort auf die Frage lautet: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. In diesem Zusammenhang spricht man vom so…