Mit Blick auf die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen gilt grundsätzlich folgendes: Betragen die Aufwendungen des Chefs für die Betriebsveranstaltung einschließlich der Umsatzsteuer für die üblichen Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer insgesamt mehr als 110 Euro, sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.…