Ausweislich der Regelung in § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist die Gerichtssprache Deutsch. Entgegen dieser Regelung hat das Finanzgericht Hamburg eine in polnischer Sprache verfasste Klageschrift als rechtswirksam angesehen. Konkret lautet der Leitsatz der hanseatischen Richter: „Hat der Senat von…