Wer als Unternehmer keine Bilanz erstellt, sondern eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anfertigt, muss sich mit der Regelung des so genannten Zufluss- und Abflussprinzips in § 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auseinandersetzen. Danach gilt: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…