Ausweislich der Regelung in § 6 Abs. 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind lediglich Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten,…