Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ist in der Praxis mit dem Finanzamt und nicht zuletzt auch vor den Finanzgerichten arg umstritten. Insbesondere stellt sich dabei die Finanzverwaltung immer wieder auf den Standpunkt,…
Zur Steuerermäßigung im Pflegeheim
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen von 20 Prozent (höchstens jedoch 4.000 Euro im Jahr) kann ausweislich der Regelung in § 35 a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch in Anspruch genommen…