Steuerbüro Bachmann

haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Nachträgliche Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie haushaltsnahen Handwerkerleistungen sind zu einem festen Bestandteil des Steuersparens geworden. Grundsätzlich können diese Aufwendungen auf Antrag bis zu 20 % als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Je…