Steuerbüro Bachmann

haushaltsnahe Steuerermäßigung

Der Arbeitsort entscheidet über die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Leistung, höchstens jedoch 1.200 Euro im Kalenderjahr. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Grundvoraussetzung, damit man überhaupt die Steuerermäßigung für die Handwerkerleistung erhält, ist jedoch, dass die…

Für alle Steuerpflichtigen: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse auch bei Barzahlung möglich

Die haushaltsnahen Steuerermäßigungen sind dreigeteilt. Zu unterscheiden ist regelmäßig zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis. Unklar war bei diesen drei Formen der haushaltsnahen Steuerermäßigungen, ob die Steuerermäßigung bei Barzahlung des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses versagt wird. Zum Hintergrund der Problematik:…