Grundsätzlich unterliegen alle Kapitalanlagen der Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer. Frei nach Asterix und Obelix gefragt: Alle? Nein, tatsächlich eben nicht alle. Zwar war seinerzeit die Auffassung der Finanzverwaltung, dass auch Inhaberschuldverschreibungen, die ausschließlich einen Lieferanspruch auf Gold beinhalten, unter…