Mit Urteil vom 31.01.2017 hat der Bundesfinanzhof in München seine drakonische Rechtsprechung zur Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand unter dem Aktenzeichen IX R 17/16 fortgesetzt. In dem Urteil entschieden die Richter, dass, wenn ein Steuerpflichtiger eine in seinem Eigentum stehende Wohnung…